Schreiberei
Beatrix Junghans-Gläser

Waldsiedlung 3e

08294
Lößnitz

Telefon: +49 3774 5799279
Telefax: +49 3771 313717

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AGB

I. Allgemeines

1) Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die kreativen Leistungen sowie sonstigen Tätigkeiten von Beatrix Junghans- Gläser, nachfolgend Auftragnehmer genannt.

2) Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages (mündlich oder schriftlich) zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3) Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers durchgeführt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er nicht für diese.

4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Änderungen sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den AGB und/oder Lieferbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wird.

II. Vertragsabschluss

1) Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Auftragnehmers, mit der Übermittlung sonstiger Unterlagen an den Auftraggeber oder durch Erfüllung des Auftrags zustande.

2) Der Auftragnehmer hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3) Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind oder durch die Lieferung des vereinbarten Ergebnisses damit anerkannt sind.

III. Urheber- und Nutzungsrecht

1) Alle Ergebnisse (Texte, Konzepte, Ideen, Vorarbeiten) unterliegen dem Urheberrecht. Alle Nutzungsrechte verbleiben auch nach Übergabe der Arbeitsergebnisse an den Auftraggeber beim Auftragnehmer, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

2) Werden die Nutzungsrechte übertragen, richten sich diese ausschließlich nach dem vereinbarten Umfang. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.

3) Werden Arbeiten in größerem Umfang als vereinbart genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4) Gelieferte Ergebnisse (Texte, Konzepte, Ideen, Vorarbeiten) oder sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie verwendet oder die Rechnung bezahlt hat.

5) Einwände gegen die gelieferten Ergebnisse müssen innerhalb von zwei Wochen erklärt werden. Unwesentliche Abweichungen (uneindeutige Rechtschreibung bzw. Grammatik) gelten nicht als Einwand. Nach Eingang des Einwandes hat der Auftragnehmer eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen.

6) Das vereinbarte Honorar enthält einen Korrekturdurchgang. Weiter Durchgänge werden gesondert berechnet.

7) Der Auftragnehmer hat das Recht, eigene Arbeiten (Texte, Konzepte, Ideen, Vorarbeiten) für die Eigenwerbung als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber erhält deshalb immer mindestens ein unentgeltliches Belegexemplar.

8) An den Ergebnissen (Texte, Konzepte, Ideen, Vorarbeiten) werden generell nur die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

IV. Vergütung

1) Wenn nicht anders vereinbart, werden die Ergebnisse vom Auftragnehmer auf Grundlage des Kostenvoranschlags abgerechnet. Sind Stunden oder andere Mengenpreise (z. B. Seiten) vereinbart, werden Mehrmengen entsprechend abgerechnet und sind zu vergüten.

2) Sind Pauschalpreise vereinbart, gelten diese nur solange der Leistungsumfang nicht mehr als 20% abweicht. Höhere Abweichungen sind zu vergüten, wenn der Auftragnehmer dies anzeigt.

3) Verzögert sich die Ausführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer eine Erhöhung der Vergütung verlangen.

4) Nebenkosten (z. B. Porto, Material, Kopien, Versand, Reisekosten) sind gesondert zu vergüten, wenn nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Reisekosten werden nach tatsächlichem Aufwand pro angefangene Stunde abgerechnet.

5) Notwendige Fremdleistungen im Namen des Auftraggebers sind direkt mit dem Auftragnehmer der Fremdleistungen abzurechnen. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer Vollmacht.

6) Der Auftragnehmer ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages die Leistung zu erbringen. Bei Aufträgen ab 500,-EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 25% bei der Annahme des Angebotes zu zahlen, weitere 25% nach Lieferung des ersten Entwurfs und die restlichen 50% nach Abnahme.

7) Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten.

8) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist.

V. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung aller seiner bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus verpflichtet. Gleiches gilt umgekehrt für den Auftraggeber

VI. Gewährleistung

1) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Fehler, die der Auftraggeber bei seiner Abnahme bzw. Freigabe übersieht.

2) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

3) Klärung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts, sind nicht Aufgabe des Auftragnehmers. Er haftet nicht für rechtliche, wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit des Ergebnisse (Texte, Konzepte, Ideen, Vorarbeiten).

4) Wird der Auftragnehmer von Dritten aufgrund des abgelieferten Ergebnisses (Inhalt, Layout, Idee u. ä.) auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung frei.

5) Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand des Ergebnisses (Dateien, Manuskript u. ä.) auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Er ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.

2) Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

VIII. Sonstiges

1) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

2) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.

Lößnitz, 19.12.09

Quelle: https://schreiberei.eu/AGB

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